Constellatio Logo Icon
InhalteFeaturesLernpfadePreisMagazinRoadmapÜber unsAnmelden

Definition: Universalsukzession

Definition

Mit dem Tod einer Person geht deren Vermögen als Ganzes auf den oder die Erben über (§ 1922 I BGB). Diese Gesamtrechtsnachfolge wird als Universalsukzession bezeichnet. Der Erbfall löst damit ohne weiteres Zutun des Erben einen umfassenden Rechtsnachfolgevorgang aus, der alle Vermögenspositionen des Erblassers – Aktiva wie Passiva – erfasst.

Die Universalsukzession bildet das tragende Prinzip des deutschen Erbrechts und unterscheidet sich grundlegend von der Singularsukzession, bei der einzelne Rechte oder Gegenstände gesondert übertragen werden – etwa im Wege einer qualifizierten Nachfolgeklausel bei Personengesellschaften. Da der Nachlass als Ganzes übergeht, haftet der Erbe grundsätzlich auch für sämtliche Verbindlichkeiten des Erblassers, kann diese Haftung aber durch Nachlassverwaltung oder -insolvenz auf den Nachlass beschränken. Einen umfassenden Einstieg in Systematik und Grundbegriffe des Erbrechts bietet die Übersicht zum Erbrecht.

Kostenlos ausprobieren

Ohne Zahlungsdaten

Flag
Flag
Background lines

Bereit, Jura digital zu lernen?

Mach dir dein eigenes Bild unseres Digitalen Compagnons und erlebe, mit wie viel Freude man Jura im Jahr 2025 lernen kann.

Kostenlos ausprobieren

Ohne Zahlungsdaten