Definition
Ein unabwendbares Ereignis (§ 17 III StVG) liegt vor, wenn selbst ein Idealfahrer bei Beachtung der äußerst möglichen Sorgfalt nicht in der Lage gewesen wäre, den Unfall zu vermeiden.
Das unabwendbare Ereignis ist der entscheidende Hebel, um die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung nach § 7 StVG auszuschließen. Maßstab ist der sog. Idealfahrer, der über die im Verkehr erforderliche Sorgfalt hinaus äußerste Sorgfalt walten lässt. Praktisch bedeutet dies, dass auch geringste Verkehrsverstoße des Halters das unabwendbare Ereignis ausschließen. Vertiefend zur Systematik der Haftung im Artikel Haftung im Straßenverkehr.
Lerne Definitionen nicht isoliert, sondern verknüpft mit Fällen, Lernpfaden, Karteikarten und deinem persönlichen Lernfortschritt.
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