Definition
Eine überschießende Innentendenz liegt vor, wenn ein Straftatbestand über den Vorsatz hinaus ein besonderes subjektives Merkmal verlangt, das sich auf die innere Einstellung des Täters zu den Tatfolgen oder Tatobjekten bezieht.
Die überschießende Innentendenz spielt vor allem bei sogenannten kupierten Erfolgsdelikten eine zentrale Rolle: Der tatbestandliche Erfolg wird hier vorverlagert, sodass der Erfolgseintritt im naturalistischen Sinne nicht mehr abgewartet werden muss, das subjektive Merkmal aber dennoch vorliegen muss. Typische Beispiele sind die Zueignungsabsicht bei § 242 StGB sowie die Bereicherungsabsicht bei § 263 StGB, die jeweils über den einfachen Vorsatz hinausgehen und in der Klausur sorgfältig geprüft werden sollten.
Wer diese Abgrenzung zwischen Vorsatz und überschießender Innentendenz sicher beherrscht, punktet in Klausur und mündlicher Prüfung – näher dazu der Artikel zu § 242 StGB (Diebstahl).
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