Definition
Ein Überfall ist ein plötzlicher, unerwarteter Angriff auf einen Ahnungslosen.
Der Begriff des Überfalls spielt vor allem bei der Auslegung der Raubtatbestände (§§ 249 ff. StGB) eine Rolle, wenn es um das plötzliche, überraschende Anwenden von Gewalt oder Drohungen gegenüber dem Opfer geht. Entscheidend ist, dass der Angegriffene die Gefahr im Zeitpunkt des Angriffs noch nicht erkannt hat und sich daher nicht auf eine Abwehr einstellen konnte. Mehr zur Systematik im Artikel zu § 249 StGB (Raub).
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