Definition
Um einen Typenmischvertrag handelt es sich, wenn vertragstypcharakterisierende Leistungen nicht miteinander kombiniert werden, sondern zu einer einzigen Leistung verschmolzen werden.
Beim Typenmischvertrag lassen sich die Leistungspflichten anders als beim Typenkombinationsvertrag nicht trennen, sodass die Kombinationstheorie versagt. Stattdessen gilt die Schwerpunkt- bzw. Absorptionstheorie: Es wird auf das Vertragsrecht abgestellt, in dessen Bereich der wirtschaftliche und rechtliche Schwerpunkt des Vertrags liegt. Klassisches Beispiel ist der Beherbergungsvertrag mit miet-, dienst- und kaufvertraglichen Elementen. Die Abgrenzung ist klausurrelevant bei Normwidersprüchen im Schuldrecht BT. Vertiefend dazu der Artikel Arten von Schuldverhältnissen im weiteren Sinne.
Lerne Definitionen nicht isoliert, sondern verknüpft mit Fällen, Lernpfaden, Karteikarten und deinem persönlichen Lernfortschritt.
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