Definition
Eine Tatsachenbehauptung beschreibt wirklich geschehene oder existierende, dem Beweis zugängliche Umstände, z. B.:
„Der Mount Everest ist der höchste Berg der Welt.“
„Die Erde dreht sich um die Sonne.“
Die Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptungen und Werturteilen begegnet dir im Verfassungsrecht ebenso wie im Straf- und Zivilrecht: Sie entscheidet etwa darüber, ob eine Äußerung in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit fällt – bewusst oder erwiesen unwahre Tatsachenbehauptungen sind von Art. 5 I 1 Hs. 1 GG nicht geschützt. Da Tatsachenkern und Wertung in einer Äußerung häufig miteinander verbunden sind, kommt es in der Klausur auf eine sorgfältige Auslegung im Gesamtkontext an. Vertiefe das Thema in unserem Artikel zur Meinungsfreiheit (Art. 5 I 1 Hs. 1 GG).
Lerne Definitionen nicht isoliert, sondern verknüpft mit Fällen, Lernpfaden, Karteikarten und deinem persönlichen Lernfortschritt.
Ohne Zahlungsdaten



Mach dir dein eigenes Bild unseres Digitalen Compagnons und erlebe, mit wie viel Freude man Jura im Jahr 2025 lernen kann.
Ohne Zahlungsdaten