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Definition: Sichentfernen

Definition

Sichentfernen meint das körperliche Verlassen der räumlichen Grenzen des Unfallortes (§ 142 I StGB).

Das Sichentfernen bildet die zentrale Tathandlung des § 142 StGB. Examensrelevant ist insbesondere, ab welchem Zeitpunkt von einem vollendeten Entfernen auszugehen ist und welche Anforderungen an die Wartepflicht sowie an eine nachträgliche Rückkehrmöglichkeit nach § 142 II StGB zu stellen sind. Auch die Abgrenzung zwischen bloßem Warten am Unfallort und dem tatbestandlichen Entfernen bereitet in Klausuren häufig Schwierigkeiten. Mehr dazu im Artikel § 142 StGB (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort).

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