Definition
Unter einer Realofferte ist das Bereithalten von Leistungen durch einen Anbieter auf Abruf, in einer Weise, dass durch Inanspruchnahme der Leistung (= konkludentes Verhalten) ein Vertrag zustande kommt, zu verstehen. Eine Realofferte richtet sich damit an den, der die Leistung in Anspruch nimmt.
Praktisch relevant wird die Realofferte vor allem bei sogenannten faktischen Vertragsverhältnissen, etwa beim Parken in einem bewirtschafteten Parkhaus, der Entnahme von Waren aus einem Automaten oder der Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsmittel ohne ausdrückliche Willenserklärung. Die Annahme erfolgt konkludent durch das tatsächliche Nutzungsverhalten, sodass es auf einen inneren Rechtsbindungswillen des Nutzers nicht ankommt. Umstritten ist die dogmatische Einordnung als klassisches Angebot-Annahme-Modell oder als eigenständige Rechtsfigur. Mehr dazu im Artikel zum Zustandekommen von Verträgen.
Lerne Definitionen nicht isoliert, sondern verknüpft mit Fällen, Lernpfaden, Karteikarten und deinem persönlichen Lernfortschritt.
Ohne Zahlungsdaten



Mach dir dein eigenes Bild unseres Digitalen Compagnons und erlebe, mit wie viel Freude man Jura im Jahr 2025 lernen kann.
Ohne Zahlungsdaten