Definition
Pfändungspfandrecht ist ein durch Pfändung entstandenes Pfandrecht (§ 804 I ZPO).
Im Rahmen der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in bewegliche Sachen pfändet der Gerichtsvollzieher Gegenstände des Schuldners. Mit der Pfändung erwirbt der Gläubiger eine gesicherte Rechtsposition, aus der er die Verwertung betreiben und sich aus dem Erlös befriedigen kann. In der Klausur ist vor allem die umstrittene Rechtsnatur relevant: Ob man einer öffentlich-rechtlichen, privatrechtlichen oder gemischten Theorie folgt, wirkt sich etwa darauf aus, ob auch an schuldnerfremden Sachen ein wirksames Pfandrecht entsteht. Ablauf und Folgen der Pfändung erklärt dir unser Artikel zur Vollstreckung wegen Geldforderung in bewegliche Sachen.
Lerne Definitionen nicht isoliert, sondern verknüpft mit Fällen, Lernpfaden, Karteikarten und deinem persönlichen Lernfortschritt.
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