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Definition: Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Definition

Bei einer OHG handelt es sich um eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet und bei der die Haftung bei keinem der Gesellschafter gegenüber den Gesellschaftsgläubigern beschränkt ist (§ 105 I HGB).

Die OHG gilt als Grundtyp der Personenhandelsgesellschaft und baut seit der MoPeG-Reform auf dem Recht der GbR (§§ 705 ff. BGB) auf, ergänzt um die handelsrechtlichen Sondervorschriften der §§ 105 ff. HGB. Praktisch bedeutsam ist die akzessorische, unbeschränkte Gesellschafterhaftung nach § 126 HGB sowie die Abgrenzung zur KG, bei der die Kommanditisten nur beschränkt haften. Einen Überblick über die Rechtsformen bietet der Beitrag zu den Gesellschaftsformen.

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