Nichtleistung

Definition

  • Eine Nichtleistung liegt vor, wenn die vereinbarte Leistung vollständig nicht erbracht wurde.

  • Eine Schlechtleistung liegt vor, wenn der Schuldner eine Leistung erbracht hat, diese aber nicht der vertragsgemäßen entspricht.

Die Nichtleistung bildet im Leistungsstörungsrecht den Ausgangspunkt für unterschiedliche Anspruchsgrundlagen: Ist die Leistung nach § 275 I BGB unmöglich, kommt Schadensersatz statt der Leistung gemäß §§ 280 I, III, 283 BGB in Betracht; ist sie noch möglich, richten sich Ansprüche nach §§ 280 I, III, 281 BGB, die grundsätzlich eine Fristsetzung voraussetzen. Für einen Rücktritt gilt § 323 BGB entsprechend.

Näher dazu der Artikel zu Schadensersatz statt der Leistung wegen Nicht-/Schlechterfüllung.

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