Definition
Nach der modifizierten Subjektstheorie ist eine Norm öffentlich-rechtlich, wenn sie ausschließlich einen Träger öffentlicher Gewalt gerade als solchen (in seiner Eigenschaft als Hoheitsträger) berechtigt oder verpflichtet.
Die Theorie modifiziert die klassische Subjektstheorie, indem sie nicht auf eine beliebige Berechtigung oder Verpflichtung abstellt, sondern gerade auf die Berechtigung oder Verpflichtung eines Hoheitsträgers in seiner Funktion als solcher. Führt sie zu keinem eindeutigen Ergebnis, sind ergänzend die formelle Theorie, die Zwei-Stufen-Theorie oder der actus-contrarius-Gedanke heranzuziehen. Der verlinkte Artikel zur Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs ordnet die Theorie in die Gesamtprüfung ein.
Lerne Definitionen nicht isoliert, sondern verknüpft mit Fällen, Lernpfaden, Karteikarten und deinem persönlichen Lernfortschritt.
Ohne Zahlungsdaten



Mach dir dein eigenes Bild unseres Digitalen Compagnons und erlebe, mit wie viel Freude man Jura im Jahr 2025 lernen kann.
Ohne Zahlungsdaten