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Definition: Missbrauch seiner Amtsstellung

Definition

Missbrauch seiner Amtsstellung gemäß § 267 III 2 Nr. 4 Alt. 1 StGB liegt vor, wenn der Täter seine ihm kraft öffentlichen Amts eingeräumte Befugnis oder Stellung dazu verwendet, das in ihn gesetzte besondere Vertrauen oder seine amtliche Einflussmöglichkeit pflichtwidrig zum eigenen Vorteil oder zum Vorteil eines Dritten auszunutzen.

Das Merkmal bildet ein Regelbeispiel besonders schwerer Fälle in mehreren Vermögens- und Fälschungsdelikten und verschärft den Strafrahmen, wenn ein Amtsträger seine Stellung gerade für die Tat ausnutzt. In der Klausur ist sorgfältig zu prüfen, ob der Täter überhaupt Amtsträger im Sinne des § 11 I Nr. 2 StGB ist und ob ein funktionaler Zusammenhang zwischen Amt und Tat besteht. Wie ein solches Regelbeispiel im Deliktsaufbau und in der Strafzumessung verortet wird, zeigt der Artikel zu § 267 StGB.

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