Missbrauch seiner Amtsstellung

Definition

Missbrauch seiner Amtsstellung gemäß §§ 263 III 2 Nr. 4 Alt. 1, 267 III 2 Nr. 4 Alt. 1 StGB liegt vor, wenn der Täter seine ihm kraft öffentlichen Amts eingeräumte Befugnis oder Stellung dazu verwendet, das in ihn gesetzte besondere Vertrauen oder seine amtliche Einflussmöglichkeit pflichtwidrig zum eigenen Vorteil oder zum Vorteil eines Dritten auszunutzen.

Der Missbrauch der Amtsstellung ist ein Regelbeispiel besonders schwerer Fälle, das sowohl beim Betrug (§ 263 III 2 Nr. 4 Alt. 1 StGB) als auch bei der Urkundenfälschung (§ 267 III 2 Nr. 4 Alt. 1 StGB) den Strafrahmen verschärft, wenn ein Amtsträger seine Stellung gerade für die Tat ausnutzt. In der Klausur ist sorgfältig zu prüfen, ob der Täter überhaupt Amtsträger im Sinne des § 11 I Nr. 2 StGB ist und ob ein funktionaler Zusammenhang zwischen Amt und Tat besteht.

Vertiefend: § 263 StGB (Betrug).

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