Constellatio Logo Icon
InhalteFeaturesLernpfadePreisMagazinRoadmapÜber unsAnmelden

Definition: Krasse finanzielle Überforderung

Definition

Ob der Bürge durch eine Bürgschaft finanziell krass überfordert wird, ist allein aufgrund seiner eigenen Vermögensverhältnisse, nicht auch derjenigen des Hauptschuldners zu beurteilen. Eine solche Überforderung liegt jedenfalls vor, wenn der Bürge voraussichtlich nicht einmal die laufenden Zinsen der Hauptschuld aufzubringen vermag und somit ein ruinöses und existenzgefährdendes Risiko übernimmt. Die krasse finanzielle Überforderung des Bürgen – insbesondere bei Angehörigenbürgschaften – führt nach der Rechtsprechung zur Sittenwidrigkeit und damit zur Nichtigkeit der Bürgschaft gemäß § 138 I BGB.

Die krasse finanzielle Überforderung ist das zentrale Kriterium der Rechtsprechung zur Sittenwidrigkeit von Angehörigenbürgschaften. Liegt sie vor, wird bei emotionaler Verbundenheit zwischen Bürge und Hauptschuldner widerleglich vermutet, dass sich der Gläubiger die Bürgschaft in sittlich anstößiger Weise hat einräumen lassen. Maßgeblich sind allein die Vermögensverhältnisse des Bürgen, nicht die des Hauptschuldners. Die Vermutung kann der Gläubiger erschüttern, etwa wenn die Bürgschaft eigenen wirtschaftlichen Interessen des Bürgen dient. Rechtsfolge ist die Nichtigkeit nach § 138 I BGB. Grundlagen und Streitfragen vertieft der Beitrag Bürgschaft.

Kostenlos ausprobieren

Ohne Zahlungsdaten

Flag
Flag
Background lines

Bereit, Jura digital zu lernen?

Mach dir dein eigenes Bild unseres Digitalen Compagnons und erlebe, mit wie viel Freude man Jura im Jahr 2025 lernen kann.

Kostenlos ausprobieren

Ohne Zahlungsdaten