Definition
Ein Kraftfahrzeugrennen ist ein Wettbewerb oder ein Wettbewerbsteil zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten, bei dem zwischen mindestens zwei Teilnehmern ein Sieger ermittelt wird, ohne dass es einer vorherigen Absprache aller Beteiligten bedarf. Das Ausrichten und Durchführen eines solchen verbotenen Kraftfahrzeugrennens ist nach § 315d I Nr. 1 StGB strafbar.
Ausrichten erfasst die Person, die im Hintergrund als Organisator, Veranstalter und Urheber das Rennen vorbereitet und gestaltet.
Durchführen erfasst die Person, die im Durchführungsstadium des Rennens in einer mit dem Ausrichter vergleichbaren herausgehobenen Funktion das Rennen vor Ort maßgeblich fördert.
Für ein Kraftfahrzeugrennen im Sinne des § 315d I Nr. 1 StGB genügt bereits eine spontane, konkludente Absprache zwischen mindestens zwei Teilnehmern; eine förmliche Organisation oder Verkündung eines Ergebnisses ist nicht erforderlich. Strafbar sind sowohl das Ausrichten (Organisation und Vorbereitung im Hintergrund) als auch das Durchführen (herausgehobene Mitwirkung vor Ort) eines solchen nicht erlaubten Rennens. Abzugrenzen ist dies von der bloßen Teilnahme als Kraftfahrzeugführer nach Nr. 2.
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