Definition
Ein klassischer Grundrechtseingriff ist jeder staatliche Rechtsakt, der final, unmittelbar und imperativ auf die Beeinträchtigung eines bestimmten Grundrechts eines bestimmten Grundrechtsträgers gerichtet ist.
Der klassische Eingriffsbegriff war lange Zeit maßgeblich für die Feststellung eines Grundrechtseingriffs, hat heute aber nur noch untergeordnete Bedeutung. Er wurde weitgehend vom modernen Eingriffsbegriff abgelöst, der auch mittelbare, faktische und unbeabsichtigte Beeinträchtigungen erfasst und damit deutlich weiter reicht. In der Klausur ist der dogmatische Streit zwischen beiden Begriffen nicht vertiefend darzustellen; entscheidend ist die sichere Anwendung des heute überwiegend vertretenen modernen Eingriffsbegriffs, insbesondere bei der Prüfung von Zurechenbarkeit und selbstständigen Zwischenursachen. Mehr dazu im Artikel Eingriff in Grundrechte.
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