Definition
Integritätsinteresse ist das Interesse des Geschädigten daran, dass seine einzelnen Vermögensbestandteile intakt bleiben.
Das Integritätsinteresse steht in engem Zusammenhang mit der Naturalrestitution nach § 249 I BGB, die gerade auf die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands abzielt. Abzugrenzen ist es vom Äquivalenzinteresse, das den Ausgleich für ein enttäuschtes Erfüllungsinteresse betrifft, etwa bei mangelhafter Leistung. Die Unterscheidung wird insbesondere bei der Berechnung des Schadensersatzes im Rahmen der §§ 249 ff. BGB relevant, da sich Umfang und Art des Ersatzes danach richten, welches Interesse betroffen ist.
Vertiefend: Grundsystematik des Schadensrechts.
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