Definition
Unter haftungsbegründender Kausalität ist die Kausalität zwischen dem Verhalten des Schädigers und dem Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolgs zu verstehen.
Die haftungsbegründende Kausalität ist die erste Kausalitätsstufe der deliktischen Haftung und muss nach dem strengen Beweismaß des § 286 ZPO zur vollen Überzeugung des Gerichts feststehen. Sie grenzt sich von der haftungsausfüllenden Kausalität ab, die erst den Schadensumfang betrifft. Klausurrelevant ist die saubere Verortung im Prüfungsaufbau des Tatbestands. Den Grundtatbestand erläutert der Artikel zu § 823 I BGB.
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