Definition
Unter der haftungsausfüllenden Kausalität ist die Kausalität zwischen dem tatbestandsmäßigen Erfolg und dem Schaden zu verstehen.
Die haftungsausfüllende Kausalität bildet den zweiten Kausalitätsabschnitt der deliktischen Prüfung und entscheidet über den Umfang des ersatzfähigen Schadens. Anders als bei der haftungsbegründenden Kausalität gilt hier das erleichterte Beweismaß des § 287 ZPO. Examensrelevant sind die Abgrenzung beider Kausalitätsstufen sowie Fragen der Adäquanz und des Schutzzwecks der Norm. Vertiefung bietet der Artikel zu Kausalität & Zurechnung.