Constellatio Logo Icon
InhalteFeaturesLernpfadePreisMagazinRoadmapÜber unsAnmelden

Definition: Grundlagengeschäfte

Definition

Grundlagengeschäfte sind Geschäfte, die das Gesellschaftsverhältnis an sich verändern.

Beispiele:

  • Änderung des Gesellschaftsvertrags

  • Aufnahme neuer Gesellschafter

  • Veräußerung des zugrunde liegenden Handelsgeschäfts (jedenfalls mit Firma)

Von Grundlagengeschäften abzugrenzen ist die laufende Geschäftsführung: Nach § 715 II 1 BGB erstreckt sich die Geschäftsführungsbefugnis eines einzelnen Gesellschafters nur auf die gewöhnlichen Geschäfte der Gesellschaft. Maßnahmen, die den Bestand oder die Struktur des Gesellschaftsverhältnisses berühren, bedürfen dagegen eines Beschlusses aller Gesellschafter und können nicht allein kraft Geschäftsführungsbefugnis vorgenommen werden. Näheres zur Abgrenzung findest du im Artikel Geschäftsführung und Vertretung.

Kostenlos ausprobieren

Ohne Zahlungsdaten

Flag
Flag
Background lines

Bereit, Jura digital zu lernen?

Mach dir dein eigenes Bild unseres Digitalen Compagnons und erlebe, mit wie viel Freude man Jura im Jahr 2026 lernen kann.

Kostenlos ausprobieren

Ohne Zahlungsdaten