Definition
Grundlagengeschäfte sind Geschäfte, die das Gesellschaftsverhältnis an sich verändern.
Beispiele:
Änderung des Gesellschaftsvertrags
Aufnahme neuer Gesellschafter
Veräußerung des zugrunde liegenden Handelsgeschäfts (jedenfalls mit Firma)
Von Grundlagengeschäften abzugrenzen ist die laufende Geschäftsführung: Nach § 715 II 1 BGB erstreckt sich die Geschäftsführungsbefugnis eines einzelnen Gesellschafters nur auf die gewöhnlichen Geschäfte der Gesellschaft. Maßnahmen, die den Bestand oder die Struktur des Gesellschaftsverhältnisses berühren, bedürfen dagegen eines Beschlusses aller Gesellschafter und können nicht allein kraft Geschäftsführungsbefugnis vorgenommen werden. Näheres zur Abgrenzung findest du im Artikel Geschäftsführung und Vertretung.
Lerne Definitionen nicht isoliert, sondern verknüpft mit Fällen, Lernpfaden, Karteikarten und deinem persönlichen Lernfortschritt.
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