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Definition: Gift

Definition

Gift i.S.d. § 224 I Nr. 1 StGB ist jeder organische oder anorganische Stoff, der durch chemische oder chemisch-physikalische Wirkung geeignet ist, die Gesundheit zu schädigen.

Die Beibringung von Gift ist eine von mehreren Qualifikationsvarianten des § 224 StGB (Gefährliche Körperverletzung). Entscheidend ist die abstrakte Gesundheitsgefährlichkeit des Stoffes, nicht seine tatsächliche Wirkung im Einzelfall – auch an sich harmlose Substanzen können bei falscher Dosierung als Gift gelten. Abzugrenzen ist Gift von den anderen gesundheitsschädlichen Stoffen nach § 224 I Nr. 1 Alt. 2 StGB, die mechanisch statt chemisch wirken, etwa Glaspulver oder Rasierklingen.

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