Definition
Gesetze im materiellen Sinne sind neben formellen Gesetzen auch alle anderen Rechtsnormen wie Satzungen, Rechtsverordnungen, Anordnungen und das Recht der Europäischen Gemeinschaft.
Der Gegenbegriff ist das Gesetz im formellen Sinne: Dieses meint jeden Rechtsakt, der im dafür vorgesehenen Gesetzgebungsverfahren (Art. 76 ff. GG) von einem Parlament erlassen wurde – unabhängig von seinem Inhalt. Beide Kategorien überschneiden sich häufig, etwa bei einem Bundesgesetz, das sowohl formell als auch materiell Gesetz ist, decken sich aber nicht zwingend.
Praktische Bedeutung entfaltet die Unterscheidung insbesondere beim Vorbehalt des Gesetzes: Grundrechtseingriffe benötigen regelmäßig eine Ermächtigungsgrundlage im materiellen Sinne, wesentliche Entscheidungen müssen nach der Wesentlichkeitstheorie jedoch durch ein Gesetz im formellen Sinne getroffen werden. Rechtsverordnungen als klassisches Beispiel materieller Gesetze bedürfen gemäß Art. 80 I GG einer gesetzlichen Ermächtigung.
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