Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Definition

Eine GbR ist jede Gesellschaft, die weder Körperschaft noch Handelsgesellschaft ist. Sie entsteht durch Gesellschaftsvertrag, in dem sich die Gesellschafter verpflichten, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern (§ 705 I BGB).

Die GbR ist der Grundtypus aller Personengesellschaften; OHG, KG und PartG bauen auf ihren Regeln auf. Seit dem MoPeG (in Kraft seit 2024) ist die rechtsfähige Außen-GbR gesetzlich anerkannt und kann ins Gesellschaftsregister eingetragen werden, während die Innen-GbR ohne Außenauftritt bleibt. Klausurrelevant sind Vertretung, Haftung der Gesellschafter und die Abgrenzung zur OHG. Einen Überblick der Rechtsformen bietet der Artikel zu den Gesellschaftsformen.

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