Definition
Geschäftsführung ist die auf die Verwirklichung des Gesellschaftszwecks gerichtete Tätigkeit im Innen- und Außenverhältnis.
Von der Geschäftsführung als Innenverhältnis ist die Vertretungsmacht als Außenverhältnis strikt zu trennen: Erstere betrifft das Dürfen im Verhältnis der Gesellschafter untereinander, Letztere das rechtliche Können gegenüber Dritten. Diese Trennung erklärt, warum ein Geschäftsführer trotz fehlender Geschäftsführungsbefugnis wirksam nach außen handeln kann. Einen strukturierten Überblick über beide Ebenen bei den verschiedenen Gesellschaftsformen bietet der Artikel Geschäftsführung und Vertretung.
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