Constellatio Logo Icon
InhalteFeaturesLernpfadePreisMagazinRoadmapÜber unsAnmelden

Definition: Geschäftsführung

Definition

Geschäftsführung ist die auf die Verwirklichung des Gesellschaftszwecks gerichtete Tätigkeit im Innen- und Außenverhältnis.

Von der Geschäftsführung als Innenverhältnis ist die Vertretungsmacht als Außenverhältnis strikt zu trennen: Erstere betrifft das Dürfen im Verhältnis der Gesellschafter untereinander, Letztere das rechtliche Können gegenüber Dritten. Diese Trennung erklärt, warum ein Geschäftsführer trotz fehlender Geschäftsführungsbefugnis wirksam nach außen handeln kann. Einen strukturierten Überblick über beide Ebenen bei den verschiedenen Gesellschaftsformen bietet der Artikel Geschäftsführung und Vertretung.

Kostenlos ausprobieren

Ohne Zahlungsdaten

Flag
Flag
Background lines

Bereit, Jura digital zu lernen?

Mach dir dein eigenes Bild unseres Digitalen Compagnons und erlebe, mit wie viel Freude man Jura im Jahr 2025 lernen kann.

Kostenlos ausprobieren

Ohne Zahlungsdaten