Definition
Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, durch rechtsgeschäftliche Handlungen Rechtswirkungen/Rechtsänderungen herbeizuführen (vgl. §§ 104 ff. BGB).
Das BGB unterscheidet abgestuft zwischen Geschäftsunfähigkeit (§ 104 BGB), beschränkter Geschäftsfähigkeit Minderjähriger (§§ 106 ff. BGB) und voller Geschäftsfähigkeit ab Volljährigkeit. Von der Geschäftsfähigkeit zu trennen ist die Deliktsfähigkeit nach § 828 BGB, die eigenen Voraussetzungen unterliegt. Einen vertiefenden Überblick bietet Geschäftsfähigkeit (§§ 104 ff. BGB).
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