Definition
Gefangener ist, wem zur Ahndung einer Verfehlung rechtmäßig die Freiheit entzogen wurde (vgl. § 120 I StGB).
Der Gefangenenbegriff bildet das zentrale Tatobjekt der Gefangenenbefreiung (§ 120 StGB) und erfasst nur Personen, denen aus Anlass eines hoheitlichen Verfahrens rechtmäßig die Freiheit entzogen wurde – rechtswidrige Freiheitsentziehungen genügen nicht. § 120 IV StGB erweitert den Schutzbereich auf gleichgestellte Personen, die aus anderen Gründen behördlich verwahrt werden, etwa im Maßregelvollzug. Geschütztes Rechtsgut ist die Funktionsfähigkeit der Strafrechtspflege und des Strafvollzugs, nicht die persönliche Freiheit des Betroffenen selbst, weshalb die Norm systematisch bei den Straftaten gegen die öffentliche Ordnung verortet ist.
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