Constellatio Logo Icon
InhalteFeaturesLernpfadePreisMagazinRoadmapÜber unsAnmelden

Definition: Gefangener

Definition

Gefangener ist, wem zur Ahndung einer Verfehlung rechtmäßig die Freiheit entzogen wurde (vgl. § 120 I StGB).

Der Gefangenenbegriff bildet das zentrale Tatobjekt der Gefangenenbefreiung (§ 120 StGB) und erfasst nur Personen, denen aus Anlass eines hoheitlichen Verfahrens rechtmäßig die Freiheit entzogen wurde – rechtswidrige Freiheitsentziehungen genügen nicht. § 120 IV StGB erweitert den Schutzbereich auf gleichgestellte Personen, die aus anderen Gründen behördlich verwahrt werden, etwa im Maßregelvollzug. Geschütztes Rechtsgut ist die Funktionsfähigkeit der Strafrechtspflege und des Strafvollzugs, nicht die persönliche Freiheit des Betroffenen selbst, weshalb die Norm systematisch bei den Straftaten gegen die öffentliche Ordnung verortet ist.

Kostenlos ausprobieren

Ohne Zahlungsdaten

Flag
Flag
Background lines

Bereit, Jura digital zu lernen?

Mach dir dein eigenes Bild unseres Digitalen Compagnons und erlebe, mit wie viel Freude man Jura im Jahr 2025 lernen kann.

Kostenlos ausprobieren

Ohne Zahlungsdaten