Definition
Ein gefährliches Werkzeug i.S.d. § 244 I Nr. 1a StGB ist jeder körperliche Gegenstand, der aufgrund seiner objektiven Beschaffenheit dazu geeignet ist, erhebliche Verletzungen herbeizuführen.
Umstritten ist allerdings, welche Anforderungen an den Begriff der Gefährlichkeit gestellt werden. Siehe dazu den folgenden Streit.
Beim Merkmal des gefährlichen Werkzeugs i.S.d. § 244 I Nr. 1 a) StGB ist umstritten, ob eine rein objektive Gefährlichkeit des Gegenstands genügt oder zusätzlich eine subjektive Verwendungsabsicht des Täters erforderlich ist, den Gegenstand zur Drohung oder Gewaltanwendung einzusetzen.
Von der Körperverletzungsqualifikation des § 224 I Nr. 2 StGB ist dieser diebstahlsspezifische Werkzeugbegriff klar abzugrenzen; einen vertiefenden Überblick über die Voraussetzungen liefert der Artikel zu § 244 StGB.