Definition
Ein Gebäude meint einen durch Wände und Dach umschlossenen Raum, welcher dem Aufenthalt – nicht zwingend der Wohnung – von Menschen dienen kann.
Eine Hütte meint Bauwerke, die an Größe, Festigkeit oder Dauerhaftigkeit hinter einem Gebäude zurückbleiben, aber dennoch einen räumlich abgegrenzten Raum bilden.
Der Gebäudebegriff taucht als Tatobjekt in mehreren Delikten auf, von der Brandstiftung über den Wohnungseinbruchdiebstahl bis zum Hausfriedensbruch. Examensrelevant sind die Abgrenzung zwischen Gebäude und Hütte sowie die Frage, ob teilweise zerstörte oder noch nicht fertiggestellte Bauwerke erfasst sind. Welche Konsequenzen die Einordnung gerade für den Schutz von Wohnräumen und die Qualifikationen der schweren Brandstiftung hat, erläutert der Artikel zu § 306 StGB.
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