Definition
Eine Fristsetzung ist eine bestimmte und eindeutige Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner, innerhalb eines (bestimmten) Zeitabschnitts zu leisten.
In bestimmten Fällen ist die Fristsetzung entbehrlich, etwa bei ernsthafter und endgültiger Erfüllungsverweigerung des Schuldners oder besonderen Umständen, die einen sofortigen Rücktritt bzw. Schadensersatz rechtfertigen (§ 281 II, § 323 II BGB). Davon zu unterscheiden ist die Mahnung, die lediglich zur Leistung auffordert, ohne eine konkrete Frist zu setzen, und vor allem im Verzugsrecht (§ 286 BGB) relevant wird.
Mehr zu den Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Schadensersatzes statt der Leistung erklärt der Artikel zu §§ 280 I, III, 281 BGB.