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Definition: Forschung

Definition

Forschung bezeichnet den Teil der Wissenschaft, der sich mit der systematischen und methodisch geordneten Suche nach neuen Erkenntnissen befasst. Sie umfasst alle Tätigkeiten, die darauf abzielen, Wissen zu generieren oder bestehendes Wissen zu hinterfragen, wobei der dafür notwendige Kenntnisstand in der Regel auf einem wissenschaftlichen Studium beruht. Als Teil der Wissenschaftsfreiheit ist die Forschung durch Art. 5 III 1 GG verfassungsrechtlich geschützt.

Gemeinsam mit der Lehre bildet die Forschung den sachlichen Schutzbereich der Wissenschaftsfreiheit aus Art. 5 III 1 GG, wobei beide Begriffe dem Oberbegriff der Wissenschaft untergeordnet sind. Geschützt ist nicht nur das Ergebnis, sondern der gesamte Forschungsprozess – von der Fragestellung über die Methodenwahl bis zur Veröffentlichung der Erkenntnisse. Als Jedermannsrecht steht die Forschungsfreiheit nicht nur Hochschulangehörigen zu, sondern jeder Person, die sich ernsthaft und planmäßig um neue Erkenntnisse bemüht. Mehr dazu im Artikel zu Art. 5 III 1 GG (Wissenschaft, Forschung, Lehre).

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