Definition
Factoring ist ein Forderungskauf im Sinne des § 453 I BGB. Die Verpflichtung zur Verschaffung der Forderungen wird meistens durch eine antizipierte Globalzession erfüllt.
In der Fallbearbeitung ist zwischen echtem und unechtem Factoring zu unterscheiden: Beim echten Factoring trägt der Factor endgültig das Delkredererisiko, weshalb die Gutschrift an den Zedenten nicht zurückgefordert werden kann. Beim unechten Factoring verbleibt dieses Risiko beim Zedenten – wirtschaftlich handelt es sich dann eher um ein Kreditgeschäft als um einen endgültigen Forderungsverkauf.
Klausurrelevant ist vor allem die Kollision der Factoring-Globalzession mit einem zuvor vereinbarten verlängerten Eigentumsvorbehalt: Je nach Factoringart entscheidet sich, ob die Vorausabtretung wegen Sittenwidrigkeit gemäß § 138 I BGB nichtig ist. Einen vertieften Einstieg bietet der Artikel zum Factoring.
