Definition
Erlaubnistatbestandsirrtum (ETBI) liegt vor, wenn der Täter irrig Umstände annimmt, die bei ihrem tatsächlichen Vorliegen dazu geführt hätten, dass die Handlung des Täters gerechtfertigt gewesen wäre (§ 16 I StGB analog).
Der ETBI gehört zu den prüfungsrelevantesten Problemen des Strafrechts AT: Umstritten ist seine Rechtsfolge, insbesondere ob die strenge oder die eingeschränkte Schuldtheorie anzuwenden ist. In der Klausur ist er nach der Rechtswidrigkeit im Rahmen der Schuld zu prüfen und sauber vom Verbotsirrtum sowie vom Erlaubnisirrtum abzugrenzen. Eine ausführliche Darstellung aller Irrtumskonstellationen mit Aufbauhinweisen findest du in unserem Artikel Strafrechtliche Irrtümer.
Lerne Definitionen nicht isoliert, sondern verknüpft mit Fällen, Lernpfaden, Karteikarten und deinem persönlichen Lernfortschritt.
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