TEST PROBE
Bei § 212 StGB handelt es sich um das klassische vorsätzliche verhaltensneutrale Erfolgsdelikt, was bedeutet, dass Taterfolg, Kausalität und objektive Zurechnung geprüft werden müssen.
Strafrecht
/AT
/Strafbarkeitsprobleme
Teilgebiet
AT
Thema
Strafbarkeitsprobleme
Tags
TEST PROBE
Bei § 212 StGB handelt es sich um das klassische vorsätzliche verhaltensneutrale Erfolgsdelikt, was bedeutet, dass Taterfolg, Kausalität und objektive Zurechnung geprüft werden müssen.



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