Definition
Erklärungsbewusstsein ist das Bewusstsein des Erklärenden, überhaupt eine rechtlich erhebliche Erklärung abzugeben.
Das Erklärungsbewusstsein zählt zu den subjektiven Bestandteilen einer Willenserklärung und ist – anders als der Geschäftswille – nach herrschender Meinung konstitutive Wirksamkeitsvoraussetzung. Fehlt es, kommt nach der Rechtsprechung dennoch eine Willenserklärung zustande, wenn der Erklärende bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte erkennen können, dass sein Verhalten als Erklärung aufgefasst wird, und der Empfänger es auch tatsächlich so verstanden hat; dem Erklärenden bleibt dann die Anfechtung nach § 119 I BGB. Vertiefend: Bestandteile von Willenserklärungen.
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