Constellatio Logo Icon
InhalteFeaturesLernpfadePreisMagazinRoadmapÜber unsAnmelden

Definition: Erforderlichkeit der Festnahmehandlung

Definition

Die Festnahmehandlung im Sinne des § 127 I 1 StPO ist erforderlich, wenn sie das relativ mildeste Mittel darstellt, mit dem der Festnahmezweck (Sicherstellung der staatlichen Strafverfolgung durch Verhinderung der Fluchtgefahr oder Identitätsfeststellung) erreicht werden kann.

Im Rahmen des Jedermann-Festnahmerechts nach § 127 I 1 StPO muss die konkrete Festnahmehandlung erforderlich sein: Stehen dem Festnehmenden mehrere gleich geeignete Mittel zur Verfügung, den Festnahmezweck zu erreichen, darf nur das relativ mildeste gewählt werden. Der Festnahmezweck beschränkt sich dabei auf die Sicherstellung der Strafverfolgung, nicht auf eine Bestrafung durch den Festnehmenden selbst. Die vollständige Prüfung des Festnahmerechts erläutert der Artikel zu § 127 StPO.

Kostenlos ausprobieren

Ohne Zahlungsdaten

Flag
Flag
Background lines

Bereit, Jura digital zu lernen?

Mach dir dein eigenes Bild unseres Digitalen Compagnons und erlebe, mit wie viel Freude man Jura im Jahr 2025 lernen kann.

Kostenlos ausprobieren

Ohne Zahlungsdaten