Definition
Mit Entscheidung ist die die Instanz abschließende Entscheidung gemeint (Urteil/Beschluss).
Der Begriff der Entscheidung dient im Prozessrecht als Oberbegriff für Urteile und Beschlüsse, mit denen ein Gericht eine Instanz abschließt. Die Unterscheidung ist bedeutsam für die Bestimmung des statthaften Rechtsmittels: Gegen Urteile ist regelmäßig Berufung oder Revision statthaft, gegen Beschlüsse die Beschwerde. Klausurrelevant wird der Begriff insbesondere bei der Prüfung der Zulässigkeit von Rechtsmitteln, wenn zu klären ist, in welcher Form das Gericht tatsächlich entschieden hat und ob diese Form der gesetzlich vorgesehenen entspricht. Bedeutung erlangt die Abgrenzung auch außerhalb des Rechtsmittelrechts, etwa bei der tätigen Reue durch rechtzeitige Berichtigung nach §§ 157, 158 StGB, die nur bis zum Erlass einer Entscheidung möglich ist.
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