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Definition: Eidesstattliche Versicherung

Definition

Eine eidesstattliche Versicherung ist die förmliche Erklärung einer Person, dass bestimmte Tatsachen nach bestem Wissen wahr sind, wobei der Wille erkennbar sein muss, dass die Erklärung an Eides statt abgegeben wird. Die falsche Versicherung an Eides statt ist gemäß § 156 StGB strafbar.

Die eidesstattliche Versicherung dient in zahlreichen Verfahren, etwa der Zwangsvollstreckung nach § 807 ZPO, als Mittel der Glaubhaftmachung. Wird sie wissentlich falsch abgegeben, ist dies gemäß § 156 StGB strafbar; anders als beim Meineid nach § 154 StGB genügt hier bereits eine unrichtige Erklärung gegenüber einer zuständigen Stelle außerhalb einer förmlichen eidlichen Vernehmung. Mehr dazu im Artikel zu § 156 StGB.

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