Definition
Bei der Buchhypothek handelt es sich um eine Hypothek, bei der die Erteilung eines Hypothekenbriefs ausgeschlossen wurde (§ 1116 II 1 BGB).
Die Buchhypothek bildet das Gegenstück zur Briefhypothek, bei der ein Hypothekenbrief erteilt wird. Der Ausschluss der Brieferteilung muss gemäß § 1116 II 1 BGB im Grundbuch eingetragen werden und wirkt sich unmittelbar auf die Übertragungsmodalitäten aus: Während bei der Briefhypothek Einigung, Grundbucheintragung und Briefübergabe erforderlich sind, genügen bei der Buchhypothek Einigung und Eintragung. Mehr zur Systematik der Hypothek im Artikel Hypothek.
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