Definition
Die Briefhypothek ist eine Hypothek, über die ein Hypothekenbrief erteilt wurde (§ 1116 I BGB).
Die Briefhypothek ist gemäß § 1116 I BGB der gesetzliche Regelfall der Hypothek; nur durch ausdrücklichen Ausschluss nach § 1116 II BGB entsteht stattdessen eine Buchhypothek. Der Hypothekenbrief erleichtert den Rechtsverkehr erheblich, da die Übertragung der Forderung samt Hypothek gemäß § 1154 I BGB durch Abtretungserklärung und Briefübergabe erfolgen kann, ohne dass eine Grundbucheintragung notwendig ist. Für Studierende ist die Abgrenzung zur Buchhypothek und zur Grundschuld examensrelevant. Mehr dazu im Beitrag zur Hypothek.
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