Definition
Die Briefgrundschuld ist eine Grundschuld, über die ein Grundschuldbrief erteilt wurde, §§ 1192 I, 1116 I BGB.
Die Briefgrundschuld ist nach dem gesetzlichen Leitbild der Regelfall (§ 1116 I BGB): Ohne abweichende Vereinbarung entsteht das Grundpfandrecht mit Brief. Praktisch bedeutsam ist die erleichterte Übertragung außerhalb des Grundbuchs durch Einigung und Briefübergabe (§§ 1192 I, 1154 BGB), was die Verkehrsfähigkeit deutlich erhöht. Der Brief verkörpert das Recht und ermöglicht den gutgläubigen Erwerb. Zur systematischen Einordnung und zur Abgrenzung von der Buchgrundschuld siehe den Beitrag zur Grundschuld.
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