Beginn der Geburt

Definition

Nach ganz herrschender Meinung beginnt der strafrechtliche Schutz des Lebens über die §§ 211 ff. StGB ab dem Beginn der Geburt. Die Geburt setzt wiederum mit den Eröffnungswehen ein, bei einer operativen Entbindung mit der Öffnung des Uterus.

Der Geburtsbeginn markiert die entscheidende Zäsur zwischen dem Schutz des werdenden Lebens durch die §§ 218 ff. StGB und dem vollen strafrechtlichen Lebensschutz der Tötungsdelikte. Examensrelevant ist die genaue zeitliche Bestimmung, weil sie darüber entscheidet, ob ein Verhalten als Schwangerschaftsabbruch oder als Totschlag bzw. Mord zu würdigen ist. Auch für fahrlässige Schädigungen während der Geburt ist die Abgrenzung bedeutsam. Den Anschluss zu den Tötungsdelikten bietet der Artikel zu § 212 StGB.

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