Definition
Nach ganz herrschender Meinung beginnt der strafrechtliche Schutz des Lebens über die §§ 211 ff. StGB ab dem Beginn der Geburt. Die Geburt beginnt wiederum mit den Eröffnungswehen, bei einer operativen Entbindung mit der Öffnung des Uterus.
Der Geburtsbeginn markiert die entscheidende Zäsur zwischen dem Schutz des werdenden Lebens durch die §§ 218 ff. StGB und dem vollen strafrechtlichen Lebensschutz der Tötungsdelikte. Examensrelevant ist die genaue zeitliche Bestimmung, weil sie darüber entscheidet, ob ein Verhalten als Schwangerschaftsabbruch oder als Totschlag bzw. Mord zu würdigen ist. Auch für fahrlässige Schädigungen während der Geburt ist die Abgrenzung bedeutsam. Den Anschluss zu den Tötungsdelikten bietet der Artikel zu § 212 StGB.
Lerne Definitionen nicht isoliert, sondern verknüpft mit Fällen, Lernpfaden, Karteikarten und deinem persönlichen Lernfortschritt.
Ohne Zahlungsdaten



Mach dir dein eigenes Bild unseres Digitalen Compagnons und erlebe, mit wie viel Freude man Jura im Jahr 2025 lernen kann.
Ohne Zahlungsdaten