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Definition: Bedingung

Definition

Die Bedingung (§ 36 II Nr. 2 VwVfG) ist eine Bestimmung, nach der der Eintritt oder der Wegfall einer Vergünstigung oder einer Belastung vom ungewissen Eintritt eines zukünftigen Ereignisses abhängt.

Man unterscheidet die aufschiebende Bedingung, bei der die Wirksamkeit erst mit Eintritt des Ereignisses beginnt, von der auflösenden Bedingung, bei der die Wirkung mit Eintritt endet. Anders als bei der Auflage entfällt die Vergünstigung hier automatisch, ohne dass die Behörde weiter tätig werden muss. Von der Bedingung abzugrenzen ist der Widerrufsvorbehalt nach § 36 II Nr. 3 VwVfG, der ein Handeln der Behörde erfordert. Vertiefende Erläuterungen findest du im Artikel zu den Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt.

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