Constellatio Logo Icon
InhalteFeaturesLernpfadePreisMagazinRoadmapÜber unsAnmelden

Definition: Bauwerk

Definition

Ein Bauwerk ist eine unbewegliche, durch Verwendung von Arbeit und Material in Verbindung mit dem Erdboden hergestellte Sache.

Der von der Rechtsprechung geprägte Begriff des Bauwerks grenzt den sachlichen Anwendungsbereich des Bauvertragsrechts (§ 650a BGB) ab und erfasst sowohl den Neu- als auch den Umbau im Rahmen von Hoch- und Tiefbau. Abzugrenzen ist das Bauwerk von der Außenanlage, die ebenfalls unter § 650a I BGB fällt. Vertiefende Erläuterungen zu Definitionen und Vertragsbesonderheiten liefert der Artikel Bauvertrag (§ 650a BGB).

Kostenlos ausprobieren

Ohne Zahlungsdaten

Flag
Flag
Background lines

Bereit, Jura digital zu lernen?

Mach dir dein eigenes Bild unseres Digitalen Compagnons und erlebe, mit wie viel Freude man Jura im Jahr 2025 lernen kann.

Kostenlos ausprobieren

Ohne Zahlungsdaten