Definition
Ein Bauvertrag i.S.d. § 650a I BGB ist ein Vertrag über die Herstellung, die Wiederherstellung, die Beseitigung oder den Umbau eines Bauwerks, einer Außenanlage oder eines Teils davon.
Der Bauvertrag ist als eigenständiger Vertragstyp innerhalb des Werkvertragsrechts (§§ 631 ff. BGB) in § 650a BGB geregelt und bringt aufgrund der Komplexität von Bauvorhaben Sonderregelungen mit sich, etwa das Anordnungsrecht des Bestellers (§ 650b BGB) und die Vergütungsanpassung (§ 650c BGB). In der Praxis wird häufig die VOB/B einbezogen. Einen vertiefenden Überblick über Definitionen und Vertragsbesonderheiten liefert der Artikel Bauvertrag (§ 650a BGB).
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