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Definition: Auflösende Bedingung

Definition

Bei einer auflösenden Bedingung wird der Verwaltungsakt wirksam, entfällt aber wieder, wenn die Bedingung später eintritt (§ 36 II Nr. 2 VwVfG).

Anders als die aufschiebende Bedingung setzt die auflösende Bedingung sofort einen wirksamen Verwaltungsakt in Kraft, der jedoch ipso iure – ohne weiteren Aufhebungsakt – erlischt, sobald das Ereignis eintritt. Einen Überblick über die Nebenbestimmungen liefert der Artikel Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt. Praktisch relevant wird die Abgrenzung vor allem bei der Frage des Rechtsschutzes: Gegen die auflösende Bedingung kann isoliert vorgegangen werden, wenn der begünstigende Verwaltungsakt auch ohne sie sinnvoll bestehen bliebe (Teilbarkeit).

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