Definition
Unter asthenischen Affekten i.S.d. § 33 StGB werden Gemütsregungen oder Bewusstseinstrübungen verstanden, die sich aus einer Schwäche wie Furcht, Schrecken, Panik oder Verwirrung heraus entwickelt haben.
Asthenische Affekte i.S.d. § 33 StGB sind Gemütsregungen oder Bewusstseinstrübungen, die aus einer Schwäche wie Furcht, Schrecken, Panik oder Verwirrung entstehen. Sie sind von sthenischen Affekten wie Wut, Zorn oder Angriffslust abzugrenzen, die den Täter typischerweise zu einer aggressiven statt einer defensiven Reaktion antreiben. Nur asthenische Affekte lassen die Schuld nach § 33 StGB entfallen, wenn der Täter die Grenzen der Notwehr aus einem solchen Gemütszustand heraus überschreitet. Die genaue Abgrenzung beider Affektarten ist examensrelevant für die Anwendung des § 33 StGB. Vertiefend dazu der Beitrag zum Notwehrexzess (§ 33 StGB).
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