Definition
Arbeitnehmer im Sinne der Arbeitnehmerfreizügigkeit (Art. 45 ff. AEUV) ist jeder, der während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisung Leistungen erbringt, für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält.
Der unionsrechtliche Arbeitnehmerbegriff wird nach ständiger Rechtsprechung des EuGH autonom ausgelegt und ist weiter als der deutsche Arbeitnehmerbegriff des § 611a BGB, da er auch Teilzeit- und geringfügig Beschäftigte erfasst, solange die Tätigkeit nicht völlig untergeordnet oder unwesentlich ist. Entscheidend sind die drei Merkmale Weisungsgebundenheit, Erbringung einer Leistung von wirtschaftlichem Wert und Vergütung. Die Einordnung ist examensrelevant, weil sie über die Anwendbarkeit der Grundfreiheit entscheidet. Mehr dazu im Artikel Arbeitnehmerfreizügigkeit, Art. 45 ff. AEUV.
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