Definition
Das Anwartschaftsrecht stellt eine Vorstufe zum Vollrecht (sogenanntes wesensgleiches Minus) dar. Es setzt voraus, dass der Veräußerer den Rechtserwerb nicht mehr einseitig verhindern kann.
In der Klausur begegnet dir das Anwartschaftsrecht vor allem beim Kauf unter Eigentumsvorbehalt: Der Vorbehaltskäufer erhält mit der Übergabe eine gesicherte Erwerbsposition, die mit vollständiger Kaufpreiszahlung zum Volleigentum erstarkt. Prüfungsklassiker sind die Übertragung des Anwartschaftsrechts analog §§ 929 ff. BGB, sein gutgläubiger Erwerb sowie der Schutz der Erwerbsposition gegenüber Dritten. Vertiefte Erläuterungen mit Beispielen findest du in unserem Artikel zum Eigentumsvorbehalt.
Lerne Definitionen nicht isoliert, sondern verknüpft mit Fällen, Lernpfaden, Karteikarten und deinem persönlichen Lernfortschritt.
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