Merke
Antragsgegenstand kann jede rechtserhebliche Maßnahme des Antragsgegners sein.
Der Antragsgegenstand ist ein zentraler Punkt der Zulässigkeitsprüfung im Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. In der Klausur kommt es darauf an, die beanstandete Maßnahme oder Unterlassung präzise zu benennen und ihre Rechtserheblichkeit zu begründen – bloße Meinungsäußerungen oder unverbindliche Vorbereitungshandlungen genügen nicht. Abzugrenzen ist der Antragsgegenstand von der Antragsbefugnis, die zusätzlich die Möglichkeit einer Verletzung eigener organschaftlicher Rechte verlangt. Eine ausführliche Darstellung mit Prüfungsschema findest du in unserem Artikel zum Organstreitverfahren.
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