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Definition: Anlagen

Definition

  • Anlagen sind alle Einrichtungen, die dem Verkehr auf öffentlichen Straßen zu dienen bestimmt sind.

  • Fahrzeuge sind sämtliche im öffentlichen Straßenverkehr vorkommenden Fortbewegungsmittel zur Beförderung von Personen oder Gütern ohne Rücksicht auf Antriebsart.

Anlagen und Fahrzeuge zählen zu den in § 315b I Nr. 2, 3 StGB genannten Tatobjekten der Gefährdung des Straßenverkehrs. Die weite Definition erfasst sämtliche dem Straßenverkehr dienende Einrichtungen und Fortbewegungsmittel unabhängig von der Antriebsart, sodass auch Fahrräder oder E-Scooter erfasst sind. Praktisch bedeutsam ist die Abgrenzung zu bloß verkehrsinternen Vorgängen, die nicht unter § 315b StGB, sondern allenfalls unter § 315c oder § 240 StGB fallen.

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